Egal ob Sie zu einer Geschäftsreise, Urlaubsreise oder dem Wochenendausflug aufbrechen - die Reiserücktrittskostenversicherung schützt Sie vor unnötigen und unliebsamen Stornogebühren.
ab 7 €
5 gute Gründe für die Reiserücktrittskostenversicherung:
Mit dieser "Standard"-Reiserücktritts-Versicherung können Sie quasi jeglichen Urlaub und jede Geschäftsreise ins In- oder Ausland versichern. Beispiele:
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Versicherte Leistungen bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise sind u.a.:
Versicherte Leistungen bei einem Abbruch Ihrer versicherten Reise sind u.a.:
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Preis- und Tarifübersicht.
In der 1.Spalte stehen die Reisepreisstufen. Sie schauen, welchen Preis Sie absichern wollen.
Wichtig: es sind immer "bis" Preise. Wenn Ihre Reise z.B. 2.780 € kostet, schauen Sie in die Preisstufe "bis 3.000 €".
Es gibt eine Tabelle MIT Selbstbeteiligung. Egal, welches Alter - alle werden zum gleichen Tarif versichert. Wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren, ist die Versicherungsprämie günstiger.
Und es gibt die Versicherungspreise OHNE Selbstbeteiligung. Hier gibt es unterschiedliche Preise bis 64 Jahre und ab 65 Jahre. Maßgeblich ist, wie alt der älteste Mitreisende ist, der mitversichert werden soll.
* bedeutet: vom Reisepreis. Ab 3.000 € gibt es eine Prozentprämie.
Zum Vergleich sehen Sie die günstigeren Versicherungspreise für die Anreise mit dem Auto, dem Bus oder der Bahn.
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Versicherte Reiserücktritts-Gründe und versicherte Ereignisse für den Reiseabbruch sind u.a.:
Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?
Mit der Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung sichern Sie sich mit allen Risikopersonen gegen die wichtigsten Risiken ab.
Wo gilt der Reiseschutz?
Die Reiseversicherung gilt weltweit.
Welche Selbstbeteiligung fällt an?
Es gibt Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung.
Bei Tarifen mit Selbstbehalt ist folgender Eigenanteil je Versicherungsfall zu zahlen: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 € je Person. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt bekommen Sie 100 % zurück.
Bis wann können Sie die Reiseversicherungen abschließen?
Die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung schließen Sie am besten sofort bei Buchung der Reise ab, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens jedoch innerhalb der folgenden drei Werktage (Montag-Freitag) möglich.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.
Definition: Paar
Als Paar gelten zwei Erwachsene. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig.
Definition: Familie
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder.
Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.
Alter
Ab einem Alter von 65 Jahren gibt es bei den Tarifen ohne Selbstbeteiligung einen "Alterszuschlag". Es gilt das Alter bei Abschluss der Versicherung. Maßgeblich für die Wahl des Tarifs bei Familien, Paaren oder Objekten ist das Alter der ältesten zu versichernden Person. Der höhere Tarif gilt für alle Versicherten.
Objektdefinition/Reisepreis-Errmittlung
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis versichert.
Mein Tipp:
Entscheiden Sie sich für einen Tarif OHNE Selbstbeteiligung!
Vorteil: Sie erhalten bei einem versicherten Ereignis 100 % Ihres finanziellen Schadens erstattet!
Nicht bei jeder Stornierung erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft Ihre Stornogebühren erstattet. Und nicht bei jeder vorzeitigen Beendigung Ihrer Urlaubsreise erhalten Sie Ihren anteiligen Reisepreis zurück. Es gibt eine Reihe von Ereignissen die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Beispiele für nicht versicherte Stornogründe sind z.B. folgende:
Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr.
Möchten Sie eine Erkrankung und Quarantäne-Maßnahmen infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-Versicherung durch den Abschluss des Ergänzungs-Schutzes Covid-19.
Sie werden in der Buchungsmaske danach gefragt >>
Welche Angaben brauchen Sie bei der Eingabe im Online-Buchungsassistenten?
Wenn Sie lediglich den Reiserücktritt und Reiseabbruch absichern wollen, klicken Sie "Nur eine Reise" an und entscheiden sich genau für diese beiden Produkte. Sie benötigen weiterhin die genauen Reisedaten für die zu versichernde Reise, das genaue Buchungsdatum sowie den Reisepreis pro Person bzw. den Gesamtreisepreis für die ganze Reise aller Mitreisenden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme ist der versicherte Gesamtpreis Ihrer Reise. Der maximal versicherbare Gesamtreisepreis im Internet beträgt 20.000 Euro für Einmalreise-Versicherungen.
Wie errechnet sich der Gesamtreisepreis?
Addieren Sie einfach alle Ihre gebuchten Leistungen zusammen, z.B. Hotelbuchungen, Ferienwohnungen, Flugtickets, Bahnfahrkarten, Fährpassagen, Mietwagen, Eintrittskarten, Ausflüge.
Können Sie auch für andere Reisende die Reiseversicherungspolice abschließen?
Ja, dann sind Sie der Versicherungsnehmer und bezahlen die Police. Die Reisenden sind die versicherten Personen.
Wie erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluss der ERGO Reiseversicherung über den Link zum Online-Rechner erhalten Sie drei E-Mails mit allen benötigten Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie zum einen VOR dem eigentlichen Versicherungskauf die vorgeschriebenen vorvertraglichen Produktinformationen und zum anderen NACH verbindlichem Kauf das SEPA-Mandat zum einmaligen Abbuchen der Versicherungsprämie und die eigentliche Versicherungspolice - der Versicherungsschein mit Prämienrechnung, den vollständigen Versicherungsbedingungen sowie dem Produktinformationsblatt.
Wie können Sie die Versicherungspolice beim Onlinekauf bezahlen?
Sie können die Reiseversicherung per SEPA Lastschrift von Ihrem Bankkonto oder per PayPal bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte ist ebenfalls möglich. Um die Zahlung per Kreditkarte durchzuführen, klicken Sie bitte zunächst auf das Logo des Zahlungsdienstleisters BS Payone. Ihre Kreditkartendaten geben Sie dann in das dafür vorgesehene Formular ein. Eine Erfassung, Weiterverarbeitung oder Speicherung Ihrer Kartendaten durch die ERGO Reiseversicherung erfolgt nicht. Akzeptiert werden folgende Kreditkarten: Mastercard, Visa und American Express.
Gute Gründe dafür sind:
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Die Reiseschutz-Experten
Dipl.-Ing. oec. Ina Graffenberger
Unabh. Vertriebspartnerin der ERGO Reiseversicherung AG
Tel. +49 (33396) 720005
Tel: +49 (172) - 8800660
info@reiseruecktritts-versicherungen.de
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