Aktuelle Informationen zu den weltweiten Reisewarnungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass auch eine Teilreisewarnung für eine Destination ausgesprochen werden kann! Sie sind von Einschränkungen einer Reisewarnung nur dann betroffen, wenn Sie tatsächlich in den Teil des jeweiligen Landes reisen, für den die Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Bin ich versichert, wenn ich zu einer touristischen Reise ins Ausland aufbreche, für das noch eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht?
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in eine Destination bzw. den Teil der Destination reisen, für die/den die Reisewarnung gilt.
Möchten Sie bei einer (Teil)-Reisewarnung, die aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurde, abgesichert sein, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-/Reise-Abbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet, wenn ich aufgrund von Covid-19-bedingter Umstände wie zum Beispiel einem Ausreiseverbot, Quarantäne oder Kontaktbeschränkungen meinen Aufenthalt im Ausland unfreiwillig verlängern muss, ohne erkrankt oder positiv getestet worden zu sein?
Leider sind dies ist keine bedingungsgemäß versicherten Ereignisse, die Mehrkosten werden nicht erstattet.
Möchten Sie eine persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Wenn ich an Covid-19 erkranke oder positiv getestet wurde und dadurch meine Rückreise nicht wie geplant antreten kann, werden dann die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet?
Covid-19 wurde als Pandemie eingestuft. Die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes, die aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 ab diesem Zeitpunkt entstehen, sind daher nicht versichert.
Möchten Sie diese Mehrkosten infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiseabbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Ich möchte meinen Urlaub abbrechen, weil zuhause eine Risikoperson an COVID-19 erkrankt ist. Werden mir die Mehrkosten und nicht genutzten Reiseleistungen erstattet?
Covid-19 wurde als Pandemie eingestuft. Die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes, die aufgrund der Erkrankung einer Risikoperson an Covid-19 ab diesem Zeitpunkt entstehen, sind daher nicht versichert.
Möchten Sie diesen Fall absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Bin ich versichert, wenn zum Zeitpunkt der Einreise keine (Teil-)Reisewarnung für das Zielgebiet vorliegt, diese aber während meiner Aufenthaltsdauer ausgesprochen wird?
Ja, in diesem Fall sind Sie abgesichert. Eine (Teil-)Reisewarnung, die nach Einreise ausgesprochen wird, hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.
Ich passiere bei der Anreise (Auto, Flug, Bahn) zu meinem Urlaubsort eine Destination, für die eine (Teil-)Reisewarnung der Auswärtigen Amts besteht, in der ich aber keinen Aufenthalt geplant habe. Ich erkranke dort unerwartet schwer (nicht an Covid-19). Erhalte ich die die Mehrkosten und nicht genutzten Reiseleistungen erstattet, obwohl diese in einem Land anfallen, für das eine Reisewarnung vorliegt?
Ja. Sie sind dann abgesichert, wenn Sie sich nachweislich lediglich auf der Durchreise/Transit in einem Reiseland befinden, für das zum Zeitpunkt der Einreise eine (Teil-)Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. Somit werden Ihnen die Mehrkosten und die nicht genutzten Reiseleistungen erstattet.
Bin ich versichert, wenn ich früher abreisen möchte, weil mein Urlaubsort aufgrund von Covid-19 zum Risikogebiet erklärt wird?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Veranstalter oder bei einer individuellen Buchung an Ihren touristischen Leistungsträger, der Ihnen die Optionen nennen kann.
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in eine Destination bzw. den Teil der Destination reisen möchten, für die/den die Reisewarnung gilt.
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Dipl.-Ing. Ök. Ina Bärschneider
Unabh. Vertriebspartnerin der ERGO Reiseversicherung AG
Tel. +49 (33396) 720005
Tel: +49 (172) - 8800660
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