Aktuelle Informationen zu den weltweiten Reisewarnungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass auch eine Teilreisewarnung für eine Destination ausgesprochen werden kann! Sie sind von Einschränkungen einer Reisewarnung nur dann betroffen, wenn Sie tatsächlich in den Teil des jeweiligen Landes reisen, für den die Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Bin ich versichert, wenn für meine Destination zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?
Nein. Hier besteht kein Versicherungsschutz.
Möchten Sie bei einer (Teil)-Reisewarnung, die aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurde, abgesichert sein, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-/Reise-Abbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Werden die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet, wenn ich wegen Ausreiseverbot oder Quarantäne aufgrund von Covid-19 meinen Auslandsaufenthalt unfreiwillig verlängern muss, ohne erkrankt oder positiv getestet worden zu sein?
Nein. Leider sind dies keine bedingungsgemäß versicherten Ereignisse.
Möchten Sie eine persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Wenn ich an Covid-19 erkranke oder positiv getestet wurde und dadurch meine Rückreise nicht wie geplant antreten kann, werden dann die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes erstattet?
Nein. Covid-19 wurde als Pandemie eingestuft. Die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes, die aufgrund einer Erkrankung an Covid-19 ab diesem Zeitpunkt entstehen, sind daher nicht versichert.
Möchten Sie diese Mehrkosten infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiseabbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Ich möchte meinen Urlaub abbrechen, weil zuhause eine Risikoperson an COVID-19 erkrankt ist. Werden mir die Mehrkosten und nicht genutzten Reiseleistungen erstattet?
Covid-19 wurde als Pandemie eingestuft. Die Mehrkosten der Rückreise bzw. des verlängerten Aufenthaltes, die aufgrund der Erkrankung einer Risikoperson an Covid-19 ab diesem Zeitpunkt entstehen, sind daher nicht versichert.
Möchten Sie diesen Fall absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Bin ich versichert, wenn während meines Aufenthalts eine Reisewarnung für die entsprechende Destination ausgesprochen wird?
Ja, in diesem Fall sind Sie abgesichert.
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Die Reiseschutz-Experten
Dipl.-Ing. oec. Ina Graffenberger
Unabh. Vertriebspartnerin der ERGO Reiseversicherung AG
Tel. +49 (33396) 720005
Tel: +49 (172) - 8800660
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