Aktuelle Informationen zu den weltweiten Reisewarnungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass auch eine Teilreisewarnung für eine Destination ausgesprochen werden kann! Sie sind von Einschränkungen einer Reisewarnung nur dann betroffen, wenn Sie tatsächlich in den Teil des jeweiligen Landes reisen, für den die Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Ich habe ein/en Kurs/Seminar gebucht, der/das aufgrund von Covid-19 bedingter Umstände abgesagt wurde. Bekomme ich die Teilnahmegebühr erstattet?
Nein. Leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar.
Wenden Sie sich bitte an Ihren Kurs-/Seminarveranstalter, der Ihnen mitteilen wird, welche Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeiten bestehen.
Ich habe ein/en Kurs/Seminar gebucht, der/das aufgrund von Covid-19 bedingter Umstände abgesagt wurde. Bekomme ich die Stornokosten der zusätzlich gebuchten touristischen Leistungen erstattet?
Ja. Die Stornokosten der zusätzlich gebuchten touristischen Leistungen sind im Rahmen der Seminar-Versicherung in diesem Fall versichert. Dies gilt nur, wenn diese Reiseleistungen mitversichert wurden und aufgrund der Absage nicht mehr erforderlich sind. Sollte das Seminar im Ausland stattfinden, darf außerdem zum Zeitpunkt der Einreise keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen.
Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Covid-19 erkranke und deswegen nicht an meinem Kurs/Seminar teilnehmen kann?
Nein. Grundsätzlich ist eine Erkrankung zwar ein versicherter Rücktrittsgrund, doch besteht eine Ausnahme für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Somit ist eine Erkrankung an Covid-19 leider kein versicherter Rücktrittsgrund.
Möchten Sie eine Erkrankung infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Seminar-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Quarantäne im Zusammenhang mit Covid-19 an meinem Kurs/Seminar nicht oder nur verspätet teilnehmen kann?
Nein, leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar.
Möchten Sie eine persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantäne absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Seminar-Versicherung durch Abschluss unseres Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Kann ich von meinem Kurs/Seminar zurücktreten, wenn mein Unternehmen Kurzarbeit anordnet?
Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Dazu muss die versicherte Person bzw. eine Risikoperson an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35% verringern.
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Die Reiseschutz-Experten
Dipl.-Ing. oec. Ina Graffenberger
Unabh. Vertriebspartnerin der ERGO Reiseversicherung AG
Tel. +49 (33396) 720005
Tel: +49 (172) - 8800660
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