Aktuelle Informationen zu den weltweiten Reisewarnungen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass auch eine Teilreisewarnung für eine Destination ausgesprochen werden kann! Sie sind von Einschränkungen einer Reisewarnung nur dann betroffen, wenn Sie tatsächlich in den Teil des jeweiligen Landes reisen, für den die Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Ich habe ein/en Kurs/Seminar gebucht, der/das aufgrund von Covid-19 bedingter Umstände abgesagt wurde. Bekomme ich die Teilnahmegebühr erstattet?
Wenden Sie sich bitte an Ihren Kurs-/Seminarveranstalter, der Ihnen mitteilen wird, welche Stornierungs- bzw. Umbuchungsmöglichkeiten bestehen.
Leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar.
Ich habe ein/en Kurs/Seminar gebucht, der/das aufgrund von Covid-19 bedingter Umstände abgesagt wurde. Bekomme ich die Stornokosten der zusätzlich gebuchten touristischen Leistungen erstattet?
Ja. Die Stornokosten der zusätzlich gebuchten touristischen Leistungen sind im Rahmen der Seminar-Versicherung in diesem Fall versichert. Dies gilt nur, wenn diese Reiseleistungen mitversichert wurden und aufgrund der Absage nicht mehr erforderlich sind. Sollte das Seminar im Ausland stattfinden, darf außerdem zum Zeitpunkt der Einreise keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegen.
Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Covid-19 erkranke und deswegen nicht an meinem Kurs/Seminar teilnehmen kann?
Grundsätzlich ist eine Erkrankung ein versicherter Rücktrittsgrund. Eine Ausnahme besteht für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Am 11.3.2020 wurde Covid-19 als Pandemie eingestuft. Daher sind Erkrankungen an Covid-19, die seit diesem Zeitpunkt festgestellt werden, leider kein versicherter Rücktrittsgrund mehr.
Möchten Sie eine Erkrankung infolge von Covid-19 absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz in der Seminar-Versicherung durch Abschluss unserer Ergänzungs-Versicherung Covid-19.
Bin ich versichert, wenn ich aufgrund von Quarantäne im Zusammenhang mit Covid-19 an meinem Kurs/Seminar nicht oder nur verspätet teilnehmen kann?
Nein, leider stellt dies kein bedingungsgemäß versichertes Ereignis dar.
Kann ich von meinem Kurs/Seminar zurücktreten, wenn mein Unternehmen Kurzarbeit anordnet?
Ja, konjunkturbedingte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein versicherter Rücktrittsgrund. Dazu muss die versicherte Person bzw. eine Risikoperson an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten betroffen sein und sich der Bruttovergütungsanspruch um mindestens 35% verringern.
Alle Fragen zur Seminar-Rücktritts-Versicherung werden bei der Reiserücktritts-Versicherung beantwortet.
Seminar-Rücktritt wird gleich behandelt wie Reiserücktritt!
Alle Fragen zur Seminar-Abbruch-Versicherung werden bei der Reiseabbruch-Versicherung beantwortet.
Seminar-Abbruch wird gleich behandelt wie Reiseabbruch!
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Dipl.-Ing. Ök. Ina Bärschneider
Unabh. Vertriebspartnerin der ERGO Reiseversicherung AG
Tel. +49 (33396) 720005
Tel: +49 (172) - 8800660
info@reiseruecktritts-versicherungen.de
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