Die Corona-Zusatzversicherung ist zu allen bestehenden ERGO-Reiseversicherungen dazu buchbar, die eine Reiserücktritts- und/oder eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Voraussetzung ist, dass Sie bereits eine Versicherung abgeschlossen haben.
ab 4 €
5 gute Gründe für den Ergänzungs-Schutz Covid-19:
Zwingende Voraussetzung für den Abschluss der Zusatz-Versicherung Covid-19 ist, dass Sie VORAB eine gültige Reiserücktritts- oder Seminar-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben, bzw. eine Klassenfahrt-Versicherung oder ein Reiseversicherungspaket, welches eine Reiserücktrittskosten- oder eine Stornokosten-Versicherung enthält.
Welche Versicherungen genügen nicht?
Wird dieser Ergänzungs-Schutz Covid-19 für eine einzelne Reise zusätzlich zu einer Einmalreise- oder einer Jahres-Versicherung (=Hauptversicherung) der ERGO Reiseversicherung mit Pandemieausschluss abgeschlossen, besteht in allen Sparten der Hauptversicherung Versicherungsschutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund Covid-19.
Zudem besteht in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung Versicherungsschutz:
Am Urlaubsort: Versichert sind auch zusätzliche Unterkunftskosten bis 5.000 € pro Person, wenn die Reise wegen persönlicher und individuell angeordneter Quarantäne nicht wie geplant beendet werden kann.
Der Tarif muss so gewählt werden, dass er zu Ihrer bestehenden Erst-Versicherung passt!
Wenn in Ihrer bestehenden Reiseversicherung eine Selbstbeteiligung enthalten ist, dann entscheiden Sie sich beim Corona-Ergänzungstarif auch wieder für einen Selbstbehalt. Wenn kein Selbstbehalt vereinbart wurde, dann wählen Sie jetzt auch wieder den Tarif ohne Selbstbeteiligung.
Versicherte Rücktritts-Gründe und versicherte Ereignisse für den Reise- bzw. Seminarabbruch:
Wer kann einen Versicherungsfall auslösen?
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 gilt weltweit.
Welcher Selbstbehalt fällt an?
Es gibt einen Tarif mit und einen Tarif ohne Selbstbeteiligung. Sie müssen den Tarif so wählen, wie Ihre bestehende Erst-Reiseversicherung abgeschlossen wurde: entweder mit oder ohne Selbstbehalt.
Wie viele Personen sind über den Ergänzungstarif versicherbar?
Der Tarif gilt pro Einzelperson oder ein Paar/eine Familie. Oder für alle Mitreisenden, wenn ein Objekt (Ferienhaus/Ferienwohnung) gebucht wurde, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem in Ihrer Hauptversicherung versicherten Reise- bzw. Seminarpreis.
Bis wann können Sie den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen?
Der Zusatz-Schutz kann bis spätestens 30 Tage vor planmäßigem Reise- oder Seminarantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluss nur am Buchungstag möglich, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage.
Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der Reise bzw. des versicherten Seminars. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus. Die max. Versicherungsdauer beträgt ein Jahr.
Was muss im Schadensfall eingereicht werden?
Als Leistungsnachweis reicht entweder ein positives Testergebnis (Covid-19-Erkrankung) zum Zeitpunkt der Stornierung aus oder ein behördliches Dokument für die angeordnete Quarantäne.
Wenn Sie im Besitz einer Jahresreise-Versicherung sind, die eine Reiserücktritts-Versicherung enthält und die Sie nun mit dem Covid-Schutz ergänzen wollen, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Gern berate ich Sie dazu. Kontakt >
Nicht bei jeder Stornierung in Bezug auf Corona erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft Ihre Stornogebühren erstattet. Und nicht bei jeder vorzeitigen Beendigung Ihrer Reise erhalten Sie Ihren anteiligen Reisereis zurück. Es gibt Ereignisse die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Beispiele sind z.B. folgende:
Welche Angaben brauchen Sie bei der Eingabe im Online-Buchungsassistenten?
Sie geben an, wie viele Personen Sie versichern wollen, den Reisezeitraum und das genaue Buchungsdatum.
Selbstbeteiligung ja oder nein?
Wenn Ihre für diese Reise bestehende Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) eine Selbstbeteiligung vorsieht, müssen Sie in der Ergänzungs-Versicherung Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung) geregelt.
Wie erhalten Sie als Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen?
Nach dem Online-Abschluss der Ergänzungs-Versicherung-Covid-19 erhalten Sie per E-Mail alle benötigten Versicherungsdokumente als PDF:
Wie können Sie die Versicherungspolice bezahlen?
Sie können Ihre Zusatzabsicherung per SEPA Lastschrift von Ihrem Bankkonto, von Ihrer Kreditkarte oder per PayPal bezahlen.
Gute Gründe dafür sind:
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Die Reiseschutz-Experten
Dipl.-Ing. oec. Ina Graffenberger
Unabh. Vertriebspartnerin der ERGO Reiseversicherung AG
Tel. +49 (33396) 720005
Tel: +49 (172) - 8800660
info@reiseruecktritts-versicherungen.de
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